Gutachterliche Stellungnahme betreffend Denkmalschutz

ORF ZENTRUM KÜNIGLBERG

Teil 9 – Die Stellungnahme der archineers

Auf Basis der oben angeführten Überlegungen und Grundlagen, stellt sich die Einschätzung zu der historischen, kulturellen und künstlerischen Bedeutung des ORF Zentrums am Küniglberg wie folgt dar:

Historische Bedeutung

Mit dem Bau des ORF Zentrums am Küniglberg wurde auf Basis des Rundfunkgesetzes von 1966 mit der darin formulierten Rundfunkfreiheit und Autonomie (Autonomie des ORF hinsichtlich des Programmes, des Personales und der Finanzen) ein Informationsmedium von nationaler Bedeutung mit einem demokratischen Anspruch realisiert und stellt damit vor allem den technischen und inhaltlichen Anfangspunkt des öffentlichrechtlichen Mediums Fernsehen in großen Maßstab in Österreich dar.

Kulturelle Bedeutung

Die kulturelle Bedeutung der Architektur des ORF Zentrums liegt in seiner Fähigkeit als Symbol der inhaltlichen und technologischen Erneuerung des Mediums Rundfunk und Fernsehen dienen zu können.

Architektur als Bedeutungsträger für eine gesellschaftliche Anstrengung, ein kulturelles Wollen, um ein unabhängiges, demokratisches Medium der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung zu errichten und Architektur als Selbstverständnis dieser Haltung und Aufbruchsstimmung zu verstehen.

Der wesentliche Kern der Gesamtanlage ist die „öffentliche Seite“. Das Merkmal dieser Architektur des „öffentlichen“ Teiles des ORF mit seinem großen TV-Theater, dem langen Riegel der Verwaltung mit seinen imposanten Aufbauten des Richtfunkes, der expressiv gestaltete Teil des Hörfunks und schlussendlich der große Vorplatz mit seinem spiegelnden Wasserbecken und seiner inszenierten Vorfahrt ist es, die Kraft zu haben, als kulturelles Symbol für diese Aufbruchsstimmung gelten zu können.

Künstlerische Bedeutung

Die künstlerische Leistung des ORF Zentrums liegt darin, durch seine Bauweise und reduzierte Formensprache mit angemessenen Mitteln den repräsentativen und funktionalen Ansprüchen gerecht zu werden und durch diese Haltung Architektur als Symbol der kulturellen Erneuerung der 70er Jahre verankert zu haben.

Die baukünstlerische Umsetzung der Bebauung des Küniglberges mit seiner „Bekrönung“ durch den öffentlichen Teil des ORF Zentrums hat das Verständnis von Architektur und Technik in Zusammenhang mit dem ORF entscheidend geprägt.

Das Gebäude ist in Bezug auf seine technische Ausführung, typologische Ausbildung und konstruktive Umsetzung ein Gebäude am Stand der Technik seiner Zeit. Die Kraft liegt in seiner Umsetzung von Konstruktion und Technik als Symbol einer neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalt.

Grenzziehung

Auf Basis der Gesamtüberlegungen empfehlen wir den baukünstlerischen Kern der Anlage des ORF Zentrums, nämlich den „öffentlichen Teil“ aufgrund seiner historischen, kulturellen und künstlerischen Bedeutung unter Denkmalschutz zu stellen. Diese Grenzziehung stellt sicher, dass die grundlegenden und entscheidenden Werte des Entwurfes zu Gänze erhalten bleiben. Die Unterschutzstellung betrifft das gesamte äußere Erscheinungsbild samt dem Vorplatz und Wasserbecken.

Die Innenräume (insbesondere die öffentlichen Bereiche wie TV-Theater, Lobby, Besucher Cafe, Vorfahrt, großer Konferenzraum, Mensa) sind gesondert zu untersuchen, um das genau definierte Schutzziel für Innenräume festzulegen.