Wenn man sich die Aktenvermerke und Sitzungsprotokolle durchliest, kommt man nicht umhin festzustellen, dass der ORF seine Rolle als Bauherr in Form des Generalintendanten und seiner von ihm ernannten Komitees äußerst konsequent wahrgenommen hat, und das Gebäude maßgeblich mitgeprägt hat.
Anhand der diversen Sitzungsprotokolle und der Vermerke von Roland Rainer wird relativ schnell klar, dass es eine sehr starke Raumbindung und programmatische Bindung im ORF gab, die darauf abgezielt hat, das Gebäude effizienter zu machen, Personal effizient einzusetzen.
Diese Entwicklung wurde auch von zahlreichen und weitgehenden Änderungen des Raumprogrammes durch den ORF geprägt.
Roland Rainer beschwert sich in seinem Brief vom 13. Oktober 1970 an den ORF über diese ständigen Änderungen, insbesondere auch deshalb, da sich aufgrund dieser weitreichenden Änderungen Rainer veranlasst sah, den Vorentwurf dreimal zu verrechnen.
Während als Grundlage für den Vorentwurf eines Architekten stets am Anfang seiner Arbeit vom Bauherrn ein schriftlich verbindliches Raumprogramm mit genauer Angabe der Zahl und Größe aller Räume, deren Verwendungszweck, deren Zahl der Benützer usw. gegeben wird, damit aufgrund dieser Unterlagen nicht nur die Raumabmessungen und die Gebäudekonfiguration entwickelt werden kann, sondern auch die Größe der sanitären Einrichtungen, Breite der Treppen, Größe der Aufzüge. usw., hat sich im vorliegenden Fall des Fernsehzentrums Küniglberg die Vorlage des Raumprogrammes über fast 3 Jahre, von 1967 bis 1970 erstreckt.
Während dieser Zeit war der Architekt gezwungen, immer von neuem das Konzept den immer neu auftauchenden Wünschen anzupassen bzw. aus diesen zu entwickeln – ein ganz ungewöhnlicher, überaus zeitraubender, sehr komplizierter, und im Hinblick auf die immer wieder neuen Überarbeitungen auch betrieblich kostspieliger Vorgang.“
Durch die vom ORF installierte und kontrollierte Gesamtstruktur mittels des technischen Komitees, Management Komitees und Raumkommission (die alle dem Generalintendanten direkt unterstanden) wird die endgültige Ausformulierung des Gebäudes entscheidend geprägt. Dies trifft vor allem auf die Raumkonfiguration der „dienenden Seite“ zu.
Gleichzeitig jedoch hat der Generalintendant in mehreren Reden hervorgehoben, dass das ORF Zentrum der
Ausdruck einer zeitgenössischen Baugesinnung“ sein soll, der der ORF als „öffentlicher Bauherr mehr denn je verpflichtet ist“.
Der ORF hat diese Rolle der Architektur und diese Symbolkraft von Anfang an verstanden.
Er hat laufend dieses Selbstverständnis mitgeprägt und dadurch auch die öffentliche Akzeptanz gewonnen und sich dadurch in das öffentliche Gedächtnis hineingeschrieben und die Architektur, insbesondere der öffentliche Teil, hat dazu einen wesentlichen Teil zu diesem Selbstverständnis beigetragen.
Anhand von Beschlussprotokollen wurden die Raumprogramme und technischen Einrichtungen festgeschrieben.